§8 – United States Secret Service (USSS)
(1) Der USSS schützt Regierungsmitglieder und staatliche Objekte, z. B. durch Begleitschutz oder Objektsicherung.
(2) Der USSS darf an Einsätzen teilnehmen, wenn der Gouverneur, der USSS-Direktor oder eine Exekutivbehörde dies anfordert.
(3) Bei...