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Alex Jacobs

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Aug 25, 2025
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== Straßenverkehrsordnung | StVO ==​


Erstveröffentlichung: 27.07.2025
Gültig im gesamten Staatsgebiet von San Andreas




Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen​


§1 – Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Verordnung gilt für alle Teilnehmer des öffentlichen Straßen-, Wasser- und Luftverkehrs.
(2) Behörden im Sinne der StVO sind:


  • Government of San Andreas (GOV)
  • Federal Investigation Bureau (FIB)
  • Los Santos Police Department (LSPD)
  • Nationalgarde (NG)
  • Los Santos Fire Department (LSFD)
    (3) Staatliche Einrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind: Regierungsgebäude, Polizeistationen, Krankenhäuser und Fort Zancudo.
    (4) Der Gesetzestext verwendet aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form. Alle Geschlechter sind eingeschlossen.



Abschnitt II – Verkehrsordnung​


§2 – Grundregeln im Verkehr
Jeder Verkehrsteilnehmer ist zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht verpflichtet. Niemand darf geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Die StVO gilt für alle Fahrzeugarten zu Land, Wasser und Luft.
Es besteht Mitführpflicht für einen Verbandskasten und ein Reparaturset.
Sicherheitsgurte sind anzulegen, Helmpflicht besteht für Zweirad- und offene Fahrzeuge.
Fahrzeuge müssen zugelassen und gekennzeichnet sein (außer Luft-/Wasserfahrzeuge).
Zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr ist das Licht einzuschalten.
Fahren unter Alkohol oder Drogen ist verboten.
Handyverbot während der Fahrt, ausgenommen Polizei und Taxi im Dienst.
Staatliche Behörden sind von der StVO befreit, wenn einsatzbedingt erforderlich.


§3 – Fahrerlaubnis
Erlaubte Lizenzen: PKW, Boot, Flugzeug.
Fahren ohne gültige Lizenz ist strafbar.


§4 – Straßenbenutzung
Es gilt das Rechtsfahrgebot. Seitenstreifen sind nicht Teil der Fahrbahn.
Off-Road-Fahren nur auf Feld-/Waldwegen mit geeignetem Fahrzeug erlaubt.


§5 – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Strafbar ist u. a. das Zerstören von Verkehrseinrichtungen, gefährliche Hindernisse, Zweckentfremdung von Fahrzeugen, sowie Fahren mit defekten Reifen.


§6 – Geschwindigkeit
Geschwindigkeit ist stets den Bedingungen anzupassen.
Maximalgeschwindigkeit:


  • Innerorts: 125 km/h
  • Außerorts: 200 km/h
  • Autobahn: 300 km/h
    Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen: 100 km/h
    Checkpoints/Mautstellen: max. 125 km/h

§7 – Verkehrszeichen & Vorrang
Stoppzeichen erfordern 3 Sekunden Halt.
Einbahnstraßen nur in erlaubter Richtung befahren.
Rote Bordsteine = Halteverbot.
Exekutivbeamte haben Vorrang vor Verkehrszeichen.
Ampeln sind nicht verbindlich (RP-Grundsatz).


§8 – Überholen & Vorfahrt
Es ist links zu überholen, nur bei klarer Verkehrslage.
Abstand zu Fußgängern und Radfahrern einhalten.
Nach Überholen ist rechts einzuordnen.
Vorrang: Rechts vor Links.
Ausnahme: bei ungleichen Fahrstreifen oder Feldwegen.


§9 – Halten & Parken
Verboten an Engstellen, Ein-/Ausfahrten, Kreuzungen (5m Abstand), Behindertenplätzen ohne Ausweis, auf privatem Grund (außer eigener).
Falschparker kosten bis zu 20.000 $.
Parken = Halten über 3 Minuten.
Ausnahme: Fahrzeuge mit Blaulicht im Einsatz.




Abschnitt III – Sanktionen & Maßnahmen​


§10 – Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei:


  • Alkohol/Drogen
  • illegalen Rennen
  • Fahrerflucht
  • Tempo über 200 km/h
  • Gefährlichem Eingriff (§5)

§11 – Verhalten bei Unfällen
Anhalten, Absichern, Hilfe leisten, Unfallstelle nicht verlassen vor Freigabe durch Exekutive.


§12 – Halterhaftung
Fahrzeughalter haftet für Verstöße.
Ausnahme: Fahrer eindeutig identifizierbar.


§13 – Fluggerätelandung
Nur auf markierten Flächen erlaubt.
Ausnahme: Behörden im Einsatz.


§14 – Verkehrskontrollen
Behörden dürfen Fahrer, Fahrzeuge, Papiere, Kofferraum, Taschen kontrollieren.
Nur bei Verdacht: Durchsuchung.


§15 – Anti-Radar-Geräte
Verboten. Fahrzeuge werden beschlagnahmt.
Nutzung im Gewerbe: Strafe mind. 200.000 $.


§16 – Missachtung von Anhalteaufforderungen
Polizeilichen Stopps ist Folge zu leisten.
Flucht ist strafbar.
Stopps müssen begründet sein.


§17 – Dashcam- und Bodycam-Nutzung
Zulässig nur mit behördlicher Genehmigung.
Manipulation ist strafbar.


§18 – Illegale Straßensperren & Blockaden
Verboten außer bei Polizei/Events.
Verstoß = Gefährlicher Eingriff (§5).


§19 – Fahrzeugmodifikationen
Nur durch lizenzierte Werkstätten erlaubt.
Illegale Umbauten führen zur Beschlagnahmung.


§20 – Fahrzeugstilllegung
Bei technischen Mängeln, fehlender Zulassung oder Wiederholungsfällen.
Freigabe nur nach staatlich bestätigtem TÜV.


§21 – Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Nur nach MPU und Prüfung durch die Verkehrsbehörde.


§22 – Straßenrennen
Verboten, auch Vorbereitung (z. B. Absprache, Blockieren).
Fahrzeugentzug und Lizenzentzug möglich.


§23 – Rücksicht auf Einsatzkräfte
Bei Blaulicht:


  • Sofort zur Seite fahren
  • Kreuzungen freimachen
  • Kein Überholen
    Verstoß ist strafbar.
 
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