§53 Berechnung von Fristen
(1) Bei Fristen, die nach Tagen bemessen sind, wird der Tag, auf den sich das auslösende Ereignis bezieht, nicht mitgerechnet.
(2) Fristen, die nach Wochen oder Monaten bemessen sind, enden mit Ablauf jenes Tages der letzten Woche/des letzten Monats, der der Zahl oder...